Gesetzliche Krankenversicherung |
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Private Krankenversicherung |
Arzt wird nach einem fest
vorgeschriebenen Gebührensatz bezahlt. |
Sachleistungs-
Kostenerstattungs-
prinzip |
Der Arzt kann je nach Leistung unter
Berücksichtigung der Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen abrechnen. |
Gesetzlich festgelegt
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Umfang des Versicherungsschutzes
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Kann – je nach Tarif – individuell
vereinbart werden
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Es gibt keinen Unterschied mehr
nach dem Lebensalter: Alle Versicherten haben nur noch Anspruch auf einen geringen
Festzuschuss.
Für Brillenfassungen und
Kontaktlinsen ist kein Zuschuss mehr vorgesehen
Grundsätzlich keine
Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Heilmittel z.B. Massagen oder
Bäder hat der Patient 15% der Kosten zu tragen.
Behandlung im Rahmen der
„wirtschaftlichen Behandlung- und Verordnungsweise“ durch Ärzte und
Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind..
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Zahnersatz
Brillen
Heilpraktiker
Heilmittel
Arztbehandlung
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Prozentual, zusätzlich
Höchstsummenbegrenzung möglich Leistung zw. 60% bis 100%.
Übernahme für Brillen und
Kontaktlinsen bis zu 265,00 € alle 24 Monate, bei
Änderung der Sehstärke um
0,5 Dioptrin auch
jährlich.
Unter den zugelassene
Heilpraktikern freie Wahl Kostenübernahme 100%.
100%
Übernahme
Behandlung als Privatpatient durch
alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte.. Wechsel jederzeit ohne
Überweisung möglich.
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Auf Rezept der Vertragsärzte oder
–Zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt.
Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen.
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Medikamente
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Auf Rezept der Ärzte, Zahnärzte
und ggf. Heilpraktiker alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel
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Vorsorgeuntersuchung für Kinder in
den erst sechs Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom
Beginn des 45. LJ an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Untersuchung
zur Früh-erkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie
Zuckerkrankheit erst ab 35. LJ alle 2 Jahre.
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Vorsorgeuntersuchung
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Vorsorgeuntersuchung mindestens
wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende
Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung.
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Festbeträge, Bagatellheilmittel,
Zuschüsse Die Versicherten haben zu den
Kosten von Behandlungen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
eine Zahlung von 20% zu leisten
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Hilfsmittel
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Versichert sind Heilmittel, soweit
sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind wie z.B. Hörgeräte,
Kunstgelenk, Bruchbänder, etc. 100% Übernahme
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Behandlung in zugelassenem
Krankenhäusern, in das der Arzt einweist. Übernahme der Mehrkosten bei Wahl
eines anderen Krankenhauses. Unterbringung in Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung der ersten 14
Tage. Behandlungen durch die diensthabenden Ärzte. Allgemein Besuchszeiten..
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Krankenhaus-
behandlung
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Freie Wahl des Krankenhauses. Je
nach Versicherungsschutz und ärztlicher Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder
Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarzt) Individuelle Besuchszeiten.
Bezahlung der Krankenhaus-Rechnung direkt durch die Versicherung. Eigene Sanitärzelle, Telefon,
Radio, TV
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Bis zur Versicherungspflichtgrenze
70% das letzten Nettoeinkommens Nicht möglich |
Einkommensausfall Beitrags-
rückerstattung |
Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen
möglich. Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens
nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn
Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld gezahlt wird Je nach Gesellschaft und Tarif wenn
keine Leistungen in Anspruch genommen werden bis zu 6 Monatsbeiträge erstatt, bar |