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Quickinfo

Krankenversicherungen im Vergleich

Gesetzliche
Krankenversicherung

 

Private
Krankenversicherung

Arzt wird nach einem fest vorgeschriebenen Gebührensatz bezahlt.

Sachleistungs- Kostenerstattungs-
prinzip

Der Arzt kann je nach Leistung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen abrechnen.


Gesetzlich festgelegt


Umfang des Versicherungsschutzes


Kann – je nach Tarif – individuell vereinbart werden



Es gibt keinen Unterschied mehr nach dem Lebensalter: Alle Versicherten haben nur noch Anspruch auf einen geringen Festzuschuss.

Für Brillenfassungen und Kontaktlinsen ist kein Zuschuss mehr vorgesehen




Grundsätzlich keine Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Heilmittel z.B. Massagen oder Bäder hat der Patient 15% der Kosten zu tragen.

Behandlung im Rahmen der „wirtschaftlichen Behandlung- und Verordnungsweise“ durch Ärzte und Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind..



Zahnersatz





Brillen






Heilpraktiker





Heilmittel



Arztbehandlung



Prozentual, zusätzlich Höchstsummenbegrenzung möglich Leistung zw. 60% bis 100%.


Übernahme für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 265,00 € alle 24 Monate, bei
Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrin auch
jährlich.

Unter den zugelassene Heilpraktikern freie Wahl Kostenübernahme 100%.


100%
Übernahme


Behandlung als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte.. Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich.


Auf Rezept der Vertragsärzte oder –Zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen.


Medikamente


Auf Rezept der Ärzte, Zahnärzte und ggf. Heilpraktiker alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel


Vorsorgeuntersuchung für Kinder in den erst sechs Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom Beginn des 45. LJ an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Untersuchung zur Früh-erkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit erst ab 35. LJ alle 2 Jahre.


Vorsorgeuntersuchung


Vorsorgeuntersuchung mindestens wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung.


Festbeträge, Bagatellheilmittel, Zuschüsse Die Versicherten haben zu den Kosten von Behandlungen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zahlung von 20% zu leisten


Hilfsmittel


Versichert sind Heilmittel, soweit sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind wie z.B. Hörgeräte, Kunstgelenk, Bruchbänder, etc. 100% Übernahme


Behandlung in zugelassenem Krankenhäusern, in das der Arzt einweist. Übernahme der Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses. Unterbringung in Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung der ersten 14 Tage. Behandlungen durch die diensthabenden Ärzte. Allgemein Besuchszeiten..


Krankenhaus-
behandlung


Freie Wahl des Krankenhauses. Je nach Versicherungsschutz und ärztlicher Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarzt) Individuelle Besuchszeiten. Bezahlung der Krankenhaus-Rechnung direkt durch die Versicherung. Eigene Sanitärzelle, Telefon, Radio, TV

Bis zur Versicherungspflichtgrenze 70% das letzten Nettoeinkommens Nicht möglich

Einkommensausfall Beitrags-
rückerstattung

Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen möglich. Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld gezahlt wird Je nach Gesellschaft und Tarif wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden bis zu 6 Monatsbeiträge erstatt, bar