Ob als Fahrradfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt, oder ein Passant
stürzt bei Glatteis vor Ihrem Haus: Ein Missgeschick kann Ihnen schnell
passieren und gehören zum Leben dazu. Alles Situationen, in denen Sie für Schäden aufkommen müssen.
Denn besonders wenn Sie Personen verletzen, können die finanziellen Folgen erheblich sein.
Damit die Wiedergutmachung eines solchen Schadens Sie nicht ein Leben lang Geld kostet, brauchen Sie eine gute Absicherung.
Besonderheiten bei uns:
- individuelle Lösungen, die auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten sind
- schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
- Top-Konditionen durch unabhängige Beratung
Mitversicherung von vielen Zusatzleistungen:
- Abhandenkommen privater und beruflicher Schlüssel
- Deliktunfähigkeit bei Kindern
- Forderungsausfalldeckung (wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, und dieser
keine Versicherung hat, kein Geld hat, zahlt die eigene Versicherung den Schaden).
- Gefälligkeitsschäden
+ Damit Tierliebe nicht teuer wird.
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist Hundebesitzern eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung anzuraten.
Ein Vierbeiner stellt immer ein Risiko dar und die Verantwortung trägt der Besitzer.
Als Tierhalter haften Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Die Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden oder Pferden sichert Sie ab.
Das unberechenbare Verhalten eines Tieres stellt ein besonderes Risiko dar und führt immer wieder zu Unfällen und Schäden:
- Pferde schlagen aus, treffen dabei vielleicht nur ein parkendes Auto, leider jedoch auch manchmal Menschen, scheuen und werfen fremde Reiter ab.
- Hunde beißen Besucher oder spielende Kinder, auch kleine Hunde laufen auf die Strasse, verursachen Verkehrsunfälle oder bringen Radfahrer zu Fall.
Wenn andere durch Ihr Haus zu Schaden kommen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz. Verschärfte Haftung bei Hausmängeln.
Bei Personen- und Sachschäden durch das Ablösen von Gebäudeteilen, beispielsweise Dachziegel oder Einsturz, müssen Sie als Besitzer beweisen, dass Sie alles zur Gefahrenabwehr getan haben. Diese "umgekehrte Beweislast" kann Ihnen erhebliche Probleme bereiten.
Wir sind in dem Falle für Sie da.
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oder schicken uns eine E-Mail an
sj [a] jakschik-gmbh.de